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Die zu erwartenden Kosten für ein privates Verkehrswertgutachten sind abhängig von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes. Grundlage der Abrechnung bildet die dafür vorgeschriebene Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - § 34. Die Honorartafel (Auszug aus der HOAI) finden Sie auch im Downloadbereich.
Vorhandene Schwierigkeiten bei der Wertermittlung werden durch die Einteilung in eine Schwierigkeitsstufe berücksichtigt. Schwierigkeiten bei Wertermittlungen können vorliegen bei z.B: - Erbbaurechten, Nießbrauchs- und Wohnrechten sowie sonstigen Rechten, - Umlegungen und Enteignungen, - steuerlichen Bewertungen, - Berücksichtigung von Schadensgraden, - Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages, - Beschaffung der erforderlichen Unterlagen durch den Auftragnehmer, - Örtlichen Aufnahmen der Bauten, Ergänzung vorhandener Grundriß- und Schnittzeichnungen, - Anfertigung von Systemskizzen im Maßstab nach Wahl oder, - Wertermittlungen für mehrere Stichtage,
Nebenkosten: Anfallende Nebenkosten (Porto, Telefon, Kopien, ...) werden zusätzlich berechnet. Verauslagte Kosten - z.B. Gebühren von Ämtern und Behörden für die Unterlagenbeschaffung (Grundbuchauszug, Flurkartenauszug, Bodenrichtwertkarte, Auszüge aus der Kaufpreis- sammlung und dem Baulastverzeichnis, ...) und Recherchen werden gemäß Nachweis in Rechnung gestellt.
Zusatzleistungen: Können Sie für das Gutachten erforderliche Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, müssen diese durch uns beschafft, überarbeitet oder angefertigt werden (z.B. Gebäudeaufmass). Diese Leistungen werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Dabei gelten folgende Stundensätze: - für den Sachverständigen 70,- Euro - für den Techniker / die Hilfskraft 35,- Euro
Mehrwertsteuer: Auf alle genannten Leistungen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
Hier finden Sie ein Beispiel für die Honorarermittlung bei einer privater Beauftragung.
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